Föderalen steuerverwaltungen

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Gemäß Königlichem Erlass vom 3/12/2009 besteht der Föderale Öffentliche Dienst Finanzen nun aus 6 großen operativen Diensten bzw. allgemeinen Verwaltungen :

In der neuen Struktur besteht die Allgemeine Verwaltung der Steuern und der Beitreibung nicht mehr. Die Funktion des Generalverwalters dieser Einheit wurde ebenfalls abgeschafft.

Weitere Informationen über die Zuständigkeiten der 6 neuen allgemeinen Verwaltungen werden mitgeteilt, sobald ein Ministerieller Erlass in Ausführung des vorgenannten KE veröffentlicht wird.