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Die Erstattungen

Wann werden Sie Ihre Erstattung in Sachen Direkte Steuer erhalten ?

Am Ende des zweiten Monats, der :

  • dem Vollstreckungsdatum folgt, das auf dem von Ihnen erhaltenen Steuerbescheid vermerkt ist ;
  • dem Datum des Entscheids folgt, der Ihnen einen Steuernachlass gewährt (d.h. eine Verminderung).

Im Allgemeinen wird diese Frist verlängert, vor allem, wenn die Erstattung zu Gunsten einer Erbschaft, einer ungeteilten Gemeinschaft, getrennter Eheleute, bzw. kürzlich von Tisch und Bett getrennter Eheleute, geschiedener Paare oder einer im Ausland ansässigen Person erfolgt.

  

Wann werden Sie Ihre Erstattung in Sachen MwSt. erhalten ?

Vorbemerkung :

In diesem Rahmen ist es nicht möglich, die anwendbaren Regeln für die MwSt.-Erstattungen darzulegen, die nicht aus der Abgabe der periodischen Erklärungen stammen.

  • Wenn Sie nicht ausdrücklich die Erstattung Ihres Guthabens durch Ankreuzen in dem dafür vorgesehenen Fach in Ihrer Erklärung anfragen,
  • wenn Sie, selbst wenn Sie die Erstattung ausdrücklich angefragt haben, die Erstattungsbedingungen nicht erfüllen (vorgeschriebenes Minimum nicht erreicht, Nichthinterlegung von Erklärungen …),
  • wenn Sie der Verwaltung keine Kontonummer mitgeteilt haben,

wird Ihr Guthaben automatisch auf den folgenden Erklärungszeitraum übertragen.

Der Zeitpunkt der Erstattung hängt von folgenden Bedingungen ab :

Wenn Sie vierteljährliche Erklärungen hinterlegen,

und nach Hinterlegung Ihrer Erklärung … ergibt Ihr laufendes Konto … wird dieses Guthaben auf ausdrückliche Anfrage …
für das 4 Quartal eines Kalenderjahres, ein minimales Guthaben von 245 EUR, spätestens am 31. März des folgenden Kalenderjahres erstattet ;
für das 1., 2. oder 3. Quartal eines Kalenderjahres, ein minimales Guthaben von 615 EUR, spätestens an folgenden Daten erstattet :
  • 30. Juni (Erklärung vom 1. Quartal),
  • 30. September (Erklärung vom 2. Quartal),
  • oder am 31. Dezember (Erklärung vom 3. Quartal)
desselben Kalenderjahres.

Wenn Sie monatliche Erklärungen hinterlegen,

und nach Hinterlegung Ihrer Erklärung … ergibt Ihr laufendes Konto … wird diese Guthaben auf ausdrückliche Anfrage …
Normalregelung
für den Monat Dezember eines Kalenderjahres, ein minimales Guthaben von 245 EUR, spätestens am 31. März des folgenden Kalenderjahres erstattet ;
für den Monat März, Juni oder September eines Kalenderjahres, ein minimales Guthaben von 1 485 EUR, spätestens an folgenden Daten erstattet :
  • 30. Juni (Erklärung vom Monat März),
  • 30. September (Erklärung vom Monat Juni),
  • oder am 31. Dezember (Erklärung vom Monat September)
desselben Kalenderjahres.
Sondersystem
Betrifft hauptsächlich die Unternehmen, deren Ausgänge größtenteils laut Artikel 39 bis 42 des MwSt.-Gesetzbuches befreit sind.
Erfordert eine durch den Dienstleiter Ihres MwSt.-Amtes ausgehändigte Genehmigung und die Einhaltung verschiedener Bedingungen.
für gleich welchen Monat des Kalenderjahres, ein minimales Guthaben von 245 EUR, spätestens nach Ablauf des 2. Monats, der dem Zeitraum der Erklärung folgt, erstattet.
  

Können Sie Ihre Erstattung schneller erhalten ?

Nein. Die zahlreichen zu verrichtenden Arbeiten im Rahmen der Berechnung der Erstattungen ermöglichen keine Verkürzung der festgelegten Fristen.

  

Wie wird die Erstattung durchgeführt ?

In Sachen Direkte Steuern wird die Erstattung folgendermaßen vorgenommen :

  • entweder per Postanweisung,
  • oder per Überweisung auf Ihr Bankkonto.

Einen guten Rat !

Bei Erhalt Ihres Steuerbescheids überprüfen Sie, ob alle Angaben korrekt sind (die Rechtschreibung Ihres Namens, Ihre Adresse, Nummer Ihres Bankkontos).

Sollte dies nicht der Fall sein, nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit dem Einnehmer der Direkten Steuern auf, dessen Adresse auf dem Steuerbescheid vermerkt ist.

In Sachen MwSt. erfolgt die Erstattung auf das der Verwaltung mitgeteilte Bankkonto wie nachstehend beschrieben :

  • Bei Tätigkeitsaufnahme tragen Sie Ihre Kontonummer sowie die anderen erforderlichen Angaben in das Formular 604A ein (Antrag auf MwSt.-Identifikation bei Tätigkeitsaufnahme).
  • Beim Wechsel der Kontonummer oder wenn Sie bei Tätigkeitsaufnahme keine Kontonummer mitgeteilt haben, füllen Sie Ihre Kontonummer auf dem Formular 604B aus (Erklärung über Änderung einer MwSt.-Identifikation).
  • Diese Formulare sind bei den MwSt.-Ämtern erhältlich und können auch unter der Adresse www.myminfin.be heruntergeladen werden (mit oder ohne Authentifizierung – Registerkarte "Angaben und Dokumente" – dann Registerkarte "Formulare")
  

Falls Sie noch eine Steuerschuld haben …

Falls Sie Anrecht auf eine Erstattung in Sachen Direkte Steuer oder MwSt. haben, andererseits aber noch eine Steuerschuld haben, wird Ihnen im Allgemeinen Ihr Guthaben nicht (oder nur teilweise) erstattet.

Die betreffenden Einnehmer werden Ihre Erstattung mit Ihrer Steuerschuld verrechnen.

Sie werden über diese Verrechnung informiert.

  

Siehe auch …

  • Aufgabe der Verwaltung der Beitreibung (nl, fr)
  • Die wichtigsten Aufträge der Beitreibungsdienste (nl, fr)
  • Die Zahlung der Steuerschulden (nl, fr)
  • Die faktische Trennung (nl, fr)
  • Die Scheidung (nl, fr)
  • Die Erbschaft (nl, fr)